Baubuch – wann benötige ich es und warum

 

Ein Baubuch wird oftmals auch als Prüfbuch oder Ausführungsgenehmigung bezeichnet. Ob fliegende Bauten ein Baubuch benötigen wird in der Landesbauordnung geregelt. Bei fliegenden Bauten sind die Regelungen aber bundesweit die Gleichen und nicht wie man annehmen könnte je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.
Die wohl bekannteste Regel ist die 5 Meter Regelung, die besagt, dass alle Konstruktionen, die nicht begangen werden und unter 5 Meter Höhe liegen Genehmigungsfrei sind und somit kein Baubuch benötigt wird. Wenn eine Konstruktion über den 5 Metern liegt oder begangen wird (Zum Beispiel eine Aussichtsplattform oder ähnliches) dann wird ein Prüfbuch benötigt. Ausnahme bilden hier Bühnen (Podesterie oder Traversenunterkonstruktion) bis 1,50 Meter Höhe und kleiner 75m² Fläche.

Wie komme ich zum Baubuch?

 

Die erste wichtige Frage ist, wo der Betreiber der Konstruktion seinen Firmensitz hat. Denn Baurecht ist Landesrecht. Dadurch definiert sich die Genehmigungsstelle. Diese ist es auch, die am Ende das Prüfbuch bzw. Baubuch ausstellt.
Doch bevor die Genehmigungsstelle das Baubuch ausfertigen kann müssen im Vorfeld einige Schritte durchgeführt werden. Man benötigt einen Statiker der eine Statik der Konstruktion erstellt sowie eine Zeichnung der Konstruktion, die ein Zeichner oder auch das Statikbüro anfertigen können.

Prüfamt für fliegende Bauten

 

Diese Unterlagen, die Statik und die Zeichnung, werden dann bei einem Prüfamt für fliegende Bauten eingereicht. Diese prüfen dann die Vollständigkeit und Korrektheit der eingereichten Dokumente und Berechnungen.

Erstaufbau und Abnahme

 

Darauf folgt ein Erstaufbau mit einer Erstabnahme durch den TÜV als Prüfamt. Dieser prüft, ob das Berechnete und Gezeichnete mit dem tatsächlich Gebauten übereinstimmt.

Ab zur Genehmigungsstelle

 

Der Bericht wird dann zusammen mit allen anderen Dokumenten und einer kleinen Betriebsbeschreibung bei der zuständigen Genehmigungsstelle eingereicht. Diese bindet und ratifiziert das Baubuch. Dieses gilt dann Bundesweit.
Bei unseren konfektionierten großen Bühnendächern ist immer ein Baubuch dabei. Aber natürlich helfen wir Euch auch bei der Erstellung eines Baubuchs für Eure individuelle Konstruktion.